Antwort auf: ebay-pseudonyme

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bullitt

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Also du wurdest „nur“ 30 Tage lang gesperrt? Die Begründung ist dennoch eine Frechheit. Wenn sie so argumentieren, dürfen sie halt gewisse Optionen gar nicht erst anbieten. Eine solche Restriktion müsste schon beim Einstellen einer Auktion klar gemacht werden, nicht erst anschließend in Folge einer Sperrung.

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