Startseite › Foren › Die Tonträger: Aktuell und Antiquariat › Bezugsquellen › eBay › Antwort auf: ebay-pseudonyme
John Billdas ist alles nicht so einfach, wie du denkst. Es sind auch schon genügend Verkäufer von gebrauchten Markenartikeln von Anwälten abgemahnt worden, kommt alles nur auf die Marke an…
Weiß ich. Deshalb habe ich auch geschrieben:
doug
Die blicken langsam selbst nicht mehr durch im Wust der eigenen geschäftlichen Ziele, des Markenrechts, der Urheberrechts, national, EU, weltweit …..
Ich weiß nicht, ob ich den Mut hätte. Aber mir würde einen diebischen Spaß bereiten in dieser Frage Rechtsgeschichte zu schreiben. Es ist nachweislich so, dass ich die letzten Jahre keine Kleidung bei Ebay verkauft habe. Es ist mit Fotos nachweisbar, dass die eigenen Kinder diese wenigen Kleidungsstücke zwischen Größe 120 und 176 getragen haben. Nichts aus einem Fremdhaushalt. Es ist fast durchgängig nachweisbar, dass die Kleidung direkt in den Stores in Herzogenaurach eingekauft wurde.
Welche Ansatzpunkte soll ein Anwalt da haben. Ich neige schon auch zur Vorsicht. Aber bei diesem Szenario ist ein Abmahnung doch rechtlich nicht haltbar ? Dass das Prozesskostenrisiko beträchtlich ist, weiß ich natürlich auch.
….. aber an sich wollte ich nicht über Anwälte schreiben, sondern dieses Ebay-Kuriosum schildern ….
--