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MikkoBei Urheber- bzw. Leistungsrechtsverstößen (ich vermute darum geht es Dir) nimmt eBay den Artikel nur raus, wenn der Rechteinhaber selbst bzw. sein rechtlicher Vertreter das Angebot moniert.
Das kann so nicht stimmen. Ich habe neulich versucht (etwas naiv zugegeben) meine MD Sammlung zu versteigern. „77 Mini-Disc bespielt mit Hits“ lautetete mein Angebot, welcher Rechteinhaber soll da reagieren, weiss doch keiner was genau drauf ist. Trotzdem hat ebay mein Angebot beendet und mir einen Rüffel erteilt. Ist ja rechtlich gesehen auch in Ordnung. Ich frage mich nur was passiert wenn ich das gleiche Angebot, nur mit anderem Text wieder einstelle.
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So mister D. J. ...play just one for me. You know the one...with the crashin' and the screams.[/FONT][/FONT]