Antwort auf: ebay-pseudonyme

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bullitt

Registriert seit: 06.01.2003

Beiträge: 20,740

MikkoeBay wird aufgrund von User Hinweisen oder aus eigenem Antrieb nur tätig, wenn Verstöße gegen Strafrechtstatbestände vorliegen. Also bei Angeboten, dier gegen den Jugendschutz verstoßen oder verfassungsfeindliches Material feilbieten etc.
Bei Verstößen gegen zivilrechtliche Belange, muss immer ein Geschädigter vorstellig werden.

Du kannst natürlich trotzdem argumentieren, dass Du als potenzieller Käufer getäuscht werden sollst. Ähnlich wie bei gefälschten Markenartikeln. Da wird eBay in ganz eindeutigen Fällen auch allein tätig.

Ja, so habe ich das jetzt gemacht. Es gibt ja sehr präzise Auswahloptionen, was Raubkopien betrifft. Sind die nur pro forma dort vermerkt und werden gleich aussortiert, wenn sie von gewöhnlichen Usern kommen?

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