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MikkoBei Urheber- bzw. Leistungsrechtsverstößen (ich vermute darum geht es Dir) nimmt eBay den Artikel nur raus, wenn der Rechteinhaber selbst bzw. sein rechtlicher Vertreter das Angebot moniert.
Ja, darum geht es. Ist das generell so? Dann könnten die sich die Funktion eigentlich sparen, zumindest diese spezielle Begründungsoption. Aber danke für die Info.
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