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MikkoEs empfiehlt sich in jedem Fall, das Porto und eventuellen Rabatt bei Mehrfachkäufen vor dem Abschluss eines Kaufes zu klären. Rabatte sind nicht selbstverständlich, und eine negative Bewertung wegen so einer Lappalie wird auch keinen Bestand haben.
Was macht man, wenn man als Verkäufer so ein Ei ins Nest gelegt bekommt? Seit Käufer keine Konsequenzen bei der Gegenbewertung mehr zu fürchten haben, werden sie offensichtlich dreister.
motörwolfNach meiner Kenntnis sieht es so aus:
Ob ein Verkäufer einen auf dem Postweg verlorenen Artikel ersetzen müssen, hängt u.a. davon ob, ob er gewerblich handelt. In diesem Fall greift §474 BGB, der den §447 wirkungslos macht. Demnach fände der Gefahrenübergang erst mit der Auslieferung an dich statt.
Da ich aber Laie bin, ist dies nur eine Meinung, und in gar keinem Fall ein Rechtsberatung.
Danke, ich warte erst nochmal ab. Glaube eigentlich nicht, dass mich der Verkäufer hier abziehen will. Dann werde ich mal weiter sehen. Die Kosten halten sich mit 15 € auch in Grenzen.
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