Antwort auf: ebay-pseudonyme

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#2172047  | PERMALINK

mikko
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Moderator / Juontaja

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BullittIch habe hier ein nagelneues und noch eingeschweißtes Buch und weiß nicht so recht, wie ich es an den Mann bringen soll. Für den Originalpreis bekomme ich es garantiert nicht los. Da bestellen die Leute doch lieber gleich bei Amazon oder gehen in den Laden. Zu einem günstigeren Festpreis darf ich es nicht anbieten, deshalb wollte ich wissen, ob ich es als 1 €-Auktion anbieten darf. Ansonsten muss ich so tun, als wäre es gebraucht, was auch doof wäre.

Du kannst es ja einfach mal machen. Wenn Du als privater Verkäufer angemeldet bist, kannst Du im Falle einer Abmahnung immer noch sagen, Du hast es geschenkt bekommen und willst es aber nicht. Ob das juristisch wasserdicht ist, da bin ich mir allerdings nicht sicher.

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