Antwort auf: ebay-pseudonyme

Startseite Foren Die Tonträger: Aktuell und Antiquariat Bezugsquellen eBay Antwort auf: ebay-pseudonyme

#2172045  | PERMALINK

bullitt

Registriert seit: 06.01.2003

Beiträge: 20,740

MikkoWas meinst Du?

Ein neues, druckfrisches Buch darf von einem Händler nur zum Festpreis laut Aufdruck (Verlagsvorgabe) verkauft werden.

Rabatte sind unter bestimmten Umständen möglich. Auch leicht beschädigte Ware darf günstiger angeboten werden. Und mitunter dürfen Bücher auch schon nach weniger als einem Jahr verramscht werden.

Ob Du als privater Verkäufer bei eBay ein gelesenes Buch (auch wenn es wie neu ist und gerade erst erschienen) als Auktion einstellen darfst mit einem Startpreis weit unter Ladenpreis, das entzieht sich meiner Kenntnis. Ich wüsste allerdings nicht, was dagegen spricht.

Ich habe hier ein nagelneues und noch eingeschweißtes Buch und weiß nicht so recht, wie ich es an den Mann bringen soll. Für den Originalpreis bekomme ich es garantiert nicht los. Da bestellen die Leute doch lieber gleich bei Amazon oder gehen in den Laden. Zu einem günstigeren Festpreis darf ich es nicht anbieten, deshalb wollte ich wissen, ob ich es als 1 €-Auktion anbieten darf. Ansosnten muss ich so tun, als wäre es gebraucht, was auch doof wäre.

--