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MikkoDas mag sein; ich kenne mich da auch nicht 100% aus.
Als gewerblicher Verkäufer ist man jedenfalls gut beraten, grundsätzlich mit Versandnachweis zu verschicken. Die meisten tun das auch und erstatten bei berechtigter Reklamation ohne Umstände den Kaufpreis. Das mache ich selbst auch so.
Also sprich eine versichterte Variante per Einschreiben?
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