Startseite › Foren › Die Tonträger: Aktuell und Antiquariat › Bezugsquellen › eBay › Antwort auf: ebay-pseudonyme
Auch wenns den Juristen juckt (ich kenne das, bin ich doch auch einer von denen…): Ich würde nicht gleich das OR (bzw. bei euch das BGB) aus dem Halfter zücken, sondern zunächst mit dem gesunden Menschenverstand argumentieren. Die Berufung auf Rechtsnormen kann sehr arrogant und bei kleinen Beträgen übertrieben wirken und dazu führen, dass sich der Vertragspartner auf stur stellt.
--