Antwort auf: ebay-pseudonyme

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art-vandelay

Registriert seit: 07.10.2005

Beiträge: 3,382

MaunzHab am Wochenende in einer Fernsehsendung gesehen, dass wenn man zu viele Artikel bei eBay verkauft, man als gewerblicher Händler angesehen werden kann, obwohl man Privatverkäufer ist. Ich z.B. verkaufe regelmäßig irgendwelche Dinge, die ich nicht mehr brauchen kann. Was kann ich machen, um keinen Ärger in der Richtung zu bekommen (Abmahungen von Anwälten, etc.) und um garantiert nicht als gewerblicher Verkäufer angesehen zu werden? Hat von euch schonmal jemand Ärger deswegen gehabt? Vielen Dank fürs Helfen!

Das kann dir niemand pauschal sagen und einen garantierten Schutz gibt es nicht. Wenn eine Abmahnung kommt, dann gilt ohnehin erstmal Ruhe bewahren.

Die Fallstricke in Richtung Abmahnungen liegen meist woanders: bei Plagiaten, nicht lizensierten CDs, Markennamenmissbrauch etc…
Ansonsten gilt: wer nur seiner gebrauchten Plunder verkauft und nicht ständig Neuware einstellt, gilt kaum als gewerblicher Händler und findet in der Regel weder bei der WBZ noch bei irgendwelchen Anwälten Aufmerksamkeit. Wohlgemerkt: „In der Regel“ – Ausnahmen gibt es immer.
Du kannst dich ja mal hier einlesen.

Keine Rechtsberatung, lediglich Lebenserfahrung…

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