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Mir hat man sogar eine Auktion geschlossen, weil ich Bob Dylan -Bootleg Series 5 Live 1975 (ähnlich auch in der Oberzeile stehen gehabt).
Habe die darauf aufmerksam gemacht, dass es sich dabei um ein Ofizielles Album handelt und mit einem Link zu Amazon verweisen.
Die Entschuldigung kam prompt, meiner Ausführung, dass Sie sich doch vorher informieren sollten bevor sie über jmnd in ihrer kleinen Weilt urteilen, begegneten sie jedoch kurz und prägnat, wenn auch nicht unrichtig, dass bei eBay zuviel Betrieb herrsche um penible Suchmethoden zu ermögliche.
Letztlich ließe sich aber auch daüber streiten, wenn ich bedenke wie perfide dort der Schwarzmarkt mit Konzert-Tickets über die Bühne geht.
Dagegen tuen die aber mit wohlwollen wohl nichts, denn die auf eBay abfallenden Gebühren sind für sie sicherlich sehr zufriedenstellend.
Tja, bzgl. Bootlegs bin ich doch recht unwissend wie sie im rechtlichen zu bewerten sind.
Handelt sich wohl letztlich auch noch um eine nicht all zu weit genauer bewertete Problematik, wobei auch hier die Künstler- und Urherberrechte Geltung beanspruchen.
Ohne Liezensierung bzw. künsterliche Einwilligung/Genehmigung geht da wohl nicht viel bis gar nichts.
Unschön ausgedrück JanPP, du hast die Arschkarte gezogen.
Auch wenn ich derartigen AGB’s, die immer mehr vorkommen (siehe FußballWM Kartenverkauf), sehr skeptische geneüberstehe.
Weil es schon gewisse zu schützende Daten gibt, die ich Privaten nun mal in keinster Weise mitteilen möchte.
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Wenn da Tomaten drin wären, dann wäre es Zwiebelsuppe!