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Dass es eine Rechtsgrundlage geben muss, versteht sich von selbst (Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 GG), sagt aber noch nichts darüber aus, ob die Voraussetzungen/Tatbestandsmerkmale korrekt bewertet wurden (Subsumption!).
Ich wollte damit auch nicht die Entscheidung des Gerichts kommentieren (Wie könnte ich? Die Aktenlage ist mir nicht bekannt), sondern PWs seltsame Schlussfolgerung „würdigen“.
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