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nail75
Allerdings endeten in den Wormser Prozessen bereits die erstinstanzlichen Prozesse mit Freisprüchen –
ja, nach ein paar Jahren U-Haft und Kinderdiebstahl durch durchgedrehte Jugendämter….
Der Richter aus Verfahren II + III hat wenigstens den Mumm gehabt, sich im Verfahren und im Fernsehen zu entschuldigen.
Der Richter aus Verfahren I, steht weiterhin unbeirrbar zu seiner falschen Einstellung.
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Wenn einem die Argumente ausgehen, sollte man zur Beleidigung greifen (A.Schopenhauer) Hilfe gibbed hier: http://www.amazon.de/beleidigen-Kleines-Brevier-sprachlicher-Grobheiten/dp/3406511252