Re: The Rolling Stones

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padam

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Zum Thema „gekürzte Fassung“ bei Hörbüchern: Die Kürzungen sind in der Regel nur marginal (sonst steht da auch schon mal „Hörbuchfassung“). Beispiele: Eine Angabe wie „sagte XY“ ist überflüssig, wenn durch die Stimme/Stimmgestaltung klar ist, wer spricht. Ebenso sind es Angaben wie „schrie er laut“, „flüsterte er“ oder „seine Stimme klang verunsichert“, die in der Textfassung Sinn ergeben, beim Vorlesen jedoch nicht.

Wahrscheinlich gibt es irgendein Gesetz in Deutschland, dass in diesem Fall die Angabe „gekürzte Fassung“ vorschreibt.

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