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Ich glaube, euer Bild von D ist zu schlecht. Meines Wissens gilt: Nur in Ausnahmefällen, insbesondere zur Gefahrenabwehr oder zur Tierseuchenbekämpfung und wenn eine gefahrlose Schussabgabe möglich ist, kann der Eigentümer eines Grundstücks (in diesem Fall wohl die Stadt) eine beschränkte Jagdausübung durch ausgewählte Jäger genehmigen. Das alles ist hier eher nicht gegeben, denke ich. Aber vielleicht ist ja jemand mit mehr Kompetenz hier unterwegs.
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And all the pigeons adore me and peck at my feet Oh the fame, the fame, the fame