Antwort auf: Neue Steuergesetzgebung, die Privatverkäufer betrifft

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Wirklich ein „mittlerer dreistelliger Betrag“? Dann wärst Du komplett auf der sicheren Seite, weil da auf gar keinen Fall eine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Zumal ein Gewinn von 600 € pro Jahr sowieso freigestellt ist.

Interessant wird es, wenn man 100 LPs, die man für 20 € eingekauft hat, im Schnitt für 30 verkauft. Da würde ein Finanzamt den Nettogewinn gerne in der Steuererklärung sehen.

Aber das ist eben absoluter Graubereich. Bei besonders eifrigen Finanzämtern werden letztlich Gerichte entscheiden müssen, wo sie da gewerbliche Tätigkeiten sehen, und wo es sich um ein Hobby handelt. Da spielen dann so Komponenten eine Rolle, ist der verkaufte Artikel noch sealed, hat man ihn kürzer als ein Jahr besessen, verkauft jemand möglicherweise den gleichen Artikel doppelt. Das alles würde ein Gewerbe wahrscheinlicher machen.

Aber so wie du das schilderst, sollte das safe sein. Daraus ein zu versteuerndes Einkommen machen zu wollen, wäre komplett bescheuert und zudem unfassbar aufwändig.
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