Neue Steuergesetzgebung, die Privatverkäufer betrifft

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  • #11965305  | PERMALINK

    punchline
    Minimalist

    Registriert seit: 15.12.2019

    Beiträge: 4,144

    kurganrsFür mich stellt sich eine Frage: werden damit gebrauchte Tonträger teurer?

    Interessante Frage. MAn muss wohl erst mal die Entwicklung abwarten.
    Was ich mich auch noch fragen würde, ist dass manche aufhören würden auf diesem Wege Tonträger zu verkaufen, weil sie keine Lust haben sich mit dem Finanzamt ausseinandersetzen zu müssen (?) (Arbeit und lästiger Papierkram wegen ein paar Euros)

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    #11965307  | PERMALINK

    john-the-relevator

    Registriert seit: 16.04.2005

    Beiträge: 8,075

    Plattenbörsen werden dann auch wieder interessanter – weil hier ja mal gar nichts nachzuweisen geht. Ich habe mich um Plattenbörsen die ganze Zeit gedrückt, da ich über Discogs gut verkauft habe. Werde die Entwicklung mal beobachten.

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    #11965309  | PERMALINK

    john-the-relevator

    Registriert seit: 16.04.2005

    Beiträge: 8,075

    Ein weiteres Thema wir dann sein, das man Discogs zBsp. nur noch als „Kontaktbörse“ nimmt. Bsp. Ein Kunde kauft eine Platte. Man schreibt zurück, das man ihm die Platte 10% billiger verkauft, wenn der Deal außerhalb Discogs und Bezahlung über Paypal „Familie und Verwandte“ abläuft. Gesagt – getan und schwupps ist man außerhalb des Fiskus. Läuft ja eh schon viel über diesen Weg.
    Das wiederum wird dann Discogs in Aktion treten lassen und die müssten diesem Geschäftsgebaren, was dann vermehrt stattfinden wird, Einhalt gebieten. Herrje was ein Stress. :-)

    zuletzt geändert von john-the-relevator

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    #11965537  | PERMALINK

    h8g7f6

    Registriert seit: 11.11.2016

    Beiträge: 912

    Private Verkäufe auf eBay oder Airbnb müssen die Plattformbetreiber künftig dem Finanzamt melden.
    Dabei werden Verkäufer ab einer jährlichen Menge von mehr als 30 Verkäufen oder einem Gesamterlös von 2.000 Euro bereits dem Fiskus gemeldet.

    Nachträgliche Steuern für Privatverkäufe fallen dabei nicht an!

    Allerdings kommt es so natürlich schneller zum Verdacht, es könnte gewerblich verkauft werden.
    Also: Entwarnung. Im Zweifel werden daraus natürlich zumindest ein paar Unbequemlichkeiten entstehen.

    zuletzt geändert von h8g7f6

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    #11965543  | PERMALINK

    close-to-the-edge

    Registriert seit: 27.11.2006

    Beiträge: 28,001

    john-the-relevatorHmm – jetzt wird die Sache interessant ( ) für mich, da ich weitaus mehr als 30 Verkäufe und 2000€ bei Discogs im Jahr veräußere. Bei manchen wird unter dem Verkaufspreis verkauft, da mache ich ja keinen Gewinn. Die Frage stellt sich bei mir, wie nachgeprüft werden soll, ob ich einen Gewinn mit den Veräußerungen mache und wann nicht. Wenn ich das richtig verstanden habe. Es kann ja nicht alleine an den 30 Verkäufen liegen. Ich kann ja 30 x eine Platte verkaufen und ich mache im Verhältnis zum EKP keinen Gewinn. Das wäre ja Unsinn den zu besteuern.
    Gerade gestern habe ich eine Platte für 300e verkauft, die ich für 50€ eingekauft habe. Klarer Gewinn, keine Frage. Da das Gesetz aber jetzt erst in Kraft tritt und ich den Kaufnachweis bestimmt nicht mehr besitze, kann man mir ja nicht nachweisen, dass ich die Platte für 50€ gekauft habe. Ds wird ein Problem sein, da ich hier knapp 3000 Platten habe, deren Kaufnachweis ich selbstverständlich nicht besitze. Wenn, dann müsste man ab jetzt alles aufheben um die Gewinne usw. nachweisen zu können. Kann aber auch nicht funktionieren, da ich Platten aus den vergangenen Jahre verkaufe (ohne Kaufnachweis). Man müsste mir also erst mal alles nachweisen – na Bravo – da wünsche ich viel Spaß.

    Genau das sind die Fälle, die ich meine. Sammler wollen ja in dem Sinne nicht wirtschaften. Die üben ein Hobby aus, in ihrer Freizeit.

    Wenn man die jetzt in ein Gewerbe zwingt, entsteht auf allen Seiten ein unfassbarer bürokratischer Aufwand. Und wenn bei denen unterm Strich wirklich mal was übrig bleibt, dann können sie ja im Gegenzug auch einiges absetzen. Drucker, Smartphone, das Fahrzeug mit dem sie die Sendungen zur Post bringen. Fachzeitschriften, Fahrtkosten zu Plattenbörsen. Am Ende auch noch ein Steuerberater. Und wohlmöglich werden dann noch Abschreibungen vorgenommen, auf Artikel die sich nicht verkaufen lassen.

    Die Vorstellung, dass jemand der 50 gebrauchte LPs im Jahr verkauft, und dabei 3000 € bekommt, steuerpflichtig sein könnte, ist abenteuerlich. Und wir reden ja hier nicht nur über Schallplatten.

    --

    #11965585  | PERMALINK

    karmacoma
    Spin The Black Circle

    Registriert seit: 25.07.2008

    Beiträge: 7,364

    Ich frage mich, ob die Portokosten in den 3000€ jährlich miteinbezogen werden.

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    #11969779  | PERMALINK

    close-to-the-edge

    Registriert seit: 27.11.2006

    Beiträge: 28,001

    Ich habe inzwischen mal mit einem Finanzbeamten aus meinem Bekanntenkreis gesprochen. Der sagt (natürlich völlig unverbindlich), dass das in der Praxis so aussehen wird, dass in diesen Melde-Listen nach deutlich höheren Umsätzen gesucht wird. Für Leute mit 2200 € Umsatz wird man sich höchstwahrscheinlich nicht interessieren.

    Allerdings, diese Einschränkung war zu erwarten, wird das in jedem Finanzamt individuell entschieden. Die überwältigende Mehrzahl ist für so einen Kram viel zu überlastet. Aber da gibt es nun mal auch Ausnahmen.

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    #11969793  | PERMALINK

    cycleandale
    ALEoholic

    Registriert seit: 05.08.2010

    Beiträge: 10,342

    Es wird wahrscheinlich eine Aufgriffsgrenze geben, ab der zu ermitteln ist, sprich: steuerliche Auswirkung.
    Inwieweit das dann überhaupt im Tagesgeschäft zu erledigen ist bleibt abzuwarten.
    Wir hier sind jedenfalls vom Arbeitsanfall / Personalmangel eh am Anschlag.

    Meine persönliche Einschätzung: Es wird hier nicht nach dem Nerd gesucht der ein paar Alben aus seiner Sammlung verkauft…

    Aber so einfach wegwischen, nach dem Motto, da kommt schon nichts, davon rate ich ab.

    --

    l'enfer c'est les autres...
    #11969887  | PERMALINK

    close-to-the-edge

    Registriert seit: 27.11.2006

    Beiträge: 28,001

    cycleandaleEs wird wahrscheinlich eine Aufgriffsgrenze geben, ab der zu ermitteln ist, sprich: steuerliche Auswirkung.
    Inwieweit das dann überhaupt im Tagesgeschäft zu erledigen ist bleibt abzuwarten.
    Wir hier sind jedenfalls vom Arbeitsanfall / Personalmangel eh am Anschlag.
    Meine persönliche Einschätzung: Es wird hier nicht nach dem Nerd gesucht der ein paar Alben aus seiner Sammlung verkauft…
    Aber so einfach wegwischen, nach dem Motto, da kommt schon nichts, davon rate ich ab.

    Mich wundert was ganz anderes, deshalb gehe ich auch davon aus, dass man an den typischen Hobby-Sammler aller Art bei dem Gesetz gar nicht gedacht hat.

    Wenn ich einen Privatverkäufer zu einem gewerblichen Händler mache, dann kann der ja sämtliche Einkäufe, und dazu ein großes Paket Werbungskosten absetzen, und sein zu versteuerndes Einkommen sogar mindern. Am Ende beteiligt sich das Finanzamt daran, dem Sammler den Ausbau seiner Sammlung zu finanzieren.

    --

    #11969909  | PERMALINK

    wolfgang

    Registriert seit: 19.07.2007

    Beiträge: 24,701

    cycleandaleEs wird wahrscheinlich eine Aufgriffsgrenze geben, ab der zu ermitteln ist, sprich: steuerliche Auswirkung. Inwieweit das dann überhaupt im Tagesgeschäft zu erledigen ist bleibt abzuwarten. Wir hier sind jedenfalls vom Arbeitsanfall / Personalmangel eh am Anschlag. Meine persönliche Einschätzung: Es wird hier nicht nach dem Nerd gesucht der ein paar Alben aus seiner Sammlung verkauft… Aber so einfach wegwischen, nach dem Motto, da kommt schon nichts, davon rate ich ab.

    @cycleandale Weißt du ob diese 2000 Euro Regel auch Altersrentner betrifft. So viel ich weiß, können diese deutlich mehr steuerfrei dazuverdienen.

    --

    Savage bed foot-warmer of purest feline ancestry
    #11969913  | PERMALINK

    cycleandale
    ALEoholic

    Registriert seit: 05.08.2010

    Beiträge: 10,342

    wolfgang

    cycleandaleEs wird wahrscheinlich eine Aufgriffsgrenze geben, ab der zu ermitteln ist, sprich: steuerliche Auswirkung. Inwieweit das dann überhaupt im Tagesgeschäft zu erledigen ist bleibt abzuwarten. Wir hier sind jedenfalls vom Arbeitsanfall / Personalmangel eh am Anschlag. Meine persönliche Einschätzung: Es wird hier nicht nach dem Nerd gesucht der ein paar Alben aus seiner Sammlung verkauft… Aber so einfach wegwischen, nach dem Motto, da kommt schon nichts, davon rate ich ab.

    @cycleandale Weißt du ob diese 2000 Euro Regel auch Altersrentner betrifft. So viel ich weiß, können diese deutlich mehr steuerfrei dazuverdienen.

    Was den Zuverdienst zur Rente betrifft (also bevor die Rente gekürzt wird) bin ich leider der falsche Ansprechpartner. Das kann Die aber die zuständige Rentenkasse sagen.
    Steuertechnisch gibt es keine Grenze eines Hinzuverdienstes, es muss nur entsprechend versteuert werden. Da das gewerbliche Einkünfte wären fängt eine Versteuerung -theoretisch- bei +1€ an.
    Die Einkünfte würden in die Gesamterklärung mit einfließen und sind dort entsprechend zu versteuern.

    --

    l'enfer c'est les autres...
    #11969915  | PERMALINK

    cycleandale
    ALEoholic

    Registriert seit: 05.08.2010

    Beiträge: 10,342

    close-to-the-edge

    cycleandaleEs wird wahrscheinlich eine Aufgriffsgrenze geben, ab der zu ermitteln ist, sprich: steuerliche Auswirkung. Inwieweit das dann überhaupt im Tagesgeschäft zu erledigen ist bleibt abzuwarten. Wir hier sind jedenfalls vom Arbeitsanfall / Personalmangel eh am Anschlag. Meine persönliche Einschätzung: Es wird hier nicht nach dem Nerd gesucht der ein paar Alben aus seiner Sammlung verkauft… Aber so einfach wegwischen, nach dem Motto, da kommt schon nichts, davon rate ich ab.

    Mich wundert was ganz anderes, deshalb gehe ich auch davon aus, dass man an den typischen Hobby-Sammler aller Art bei dem Gesetz gar nicht gedacht hat. Wenn ich einen Privatverkäufer zu einem gewerblichen Händler mache, dann kann der ja sämtliche Einkäufe, und dazu ein großes Paket Werbungskosten absetzen, und sein zu versteuerndes Einkommen sogar mindern. Am Ende beteiligt sich das Finanzamt daran, dem Sammler den Ausbau seiner Sammlung zu finanzieren.

    Da wäre dann wieder interessant ob bei dauerhaften Verlusten die Problematik der „Liebhaberei“ greift, die Verluste somit nicht mehr steuermindernd sind.
    Mal gucke was wir da an Anweisungen bekommen.

    Wie gesagt, ich für meinen Teil gehe davon aus dass der private Gelegenheitsverkäufer am Ende im Normalfall nicht belangt wird.

    --

    l'enfer c'est les autres...
    #11980657  | PERMALINK

    hat-and-beard
    dial 45-41-000

    Registriert seit: 19.03.2004

    Beiträge: 20,419

    Mir stellen sich diesbezüglich auch einige Fragen. Würde mich freuen, hier von Experten in Sachen Finanzamt, Gewerbetätigkeit, Steuer zu hören.

    Bei mir sieht es so aus: Ich kaufe recht viele Platten, und damit ich Platz, Zeit und auch Geld für Neuanschaffungen habe, verkaufe ich auch recht viel über Discogs. Bei mir waren es letztes Jahr knapp 100 Verkäufe über Discogs und wahrscheinlich ein mittlerer [Edit:] vierstelliger Betrag als „Umsatz“ (und da war wegen Umzugs eine längere Pause drin, sonst wäre es noch etwas mehr gewesen). Für meine Begriffe fällt das komplett unter Betreiben meines Hobby, aber es ist natürlich schon regelmäßig und nicht nur gelegentlich.

    Worauf sollte ich mich denn einstellen, falls Discogs die Informationen an die Behörden weitergibt?

    Sollte ich deswegen quasi präventiv ein Gewerbe anmelden? Falls ja, was bringt das mit sich? Muss ich nachweisen, wie hoch der „Gewinn“ bei meinen Verkäufen ist? Vielleicht bei der Hälfte der verkauften Platten könnte ich den von mir bezahlten „Einkaufspreis“ über alte Bestell-Emails nachweisen, aber vieles habe ich natürlich auch in Läden gekauft, wo ich nie eine Quittung oder einen Bon mitgenommen habe.

    Kann ich Probleme bekommen, falls zurückliegende Verkäufe betrachtet werden? Ich mache das über Discogs seit 10 Jahren.

    Danke für alle gut informierten Antworten.

    --

    God told me to do it.
    #11980761  | PERMALINK

    close-to-the-edge

    Registriert seit: 27.11.2006

    Beiträge: 28,001

    Wirklich ein „mittlerer dreistelliger Betrag“? Dann wärst Du komplett auf der sicheren Seite, weil da auf gar keinen Fall eine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Zumal ein Gewinn von 600 € pro Jahr sowieso freigestellt ist.

    Interessant wird es, wenn man 100 LPs, die man für 20 € eingekauft hat, im Schnitt für 30 verkauft. Da würde ein Finanzamt den Nettogewinn gerne in der Steuererklärung sehen.

    Aber das ist eben absoluter Graubereich. Bei besonders eifrigen Finanzämtern werden letztlich Gerichte entscheiden müssen, wo sie da gewerbliche Tätigkeiten sehen, und wo es sich um ein Hobby handelt. Da spielen dann so Komponenten eine Rolle, ist der verkaufte Artikel noch sealed, hat man ihn kürzer als ein Jahr besessen, verkauft jemand möglicherweise den gleichen Artikel doppelt. Das alles würde ein Gewerbe wahrscheinlicher machen.

    Aber so wie du das schilderst, sollte das safe sein. Daraus ein zu versteuerndes Einkommen machen zu wollen, wäre komplett bescheuert und zudem unfassbar aufwändig.
    ,

    --

    #11980767  | PERMALINK

    hat-and-beard
    dial 45-41-000

    Registriert seit: 19.03.2004

    Beiträge: 20,419

    Ach verdammt, ich habe mich verschrieben. Ich meinte vierstellig. Sorry.

    --

    God told me to do it.
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