Antwort auf: Neue Steuergesetzgebung, die Privatverkäufer betrifft

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hat-and-beard
dial 45-41-000

Registriert seit: 19.03.2004

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Mir stellen sich diesbezüglich auch einige Fragen. Würde mich freuen, hier von Experten in Sachen Finanzamt, Gewerbetätigkeit, Steuer zu hören.

Bei mir sieht es so aus: Ich kaufe recht viele Platten, und damit ich Platz, Zeit und auch Geld für Neuanschaffungen habe, verkaufe ich auch recht viel über Discogs. Bei mir waren es letztes Jahr knapp 100 Verkäufe über Discogs und wahrscheinlich ein mittlerer [Edit:] vierstelliger Betrag als „Umsatz“ (und da war wegen Umzugs eine längere Pause drin, sonst wäre es noch etwas mehr gewesen). Für meine Begriffe fällt das komplett unter Betreiben meines Hobby, aber es ist natürlich schon regelmäßig und nicht nur gelegentlich.

Worauf sollte ich mich denn einstellen, falls Discogs die Informationen an die Behörden weitergibt?

Sollte ich deswegen quasi präventiv ein Gewerbe anmelden? Falls ja, was bringt das mit sich? Muss ich nachweisen, wie hoch der „Gewinn“ bei meinen Verkäufen ist? Vielleicht bei der Hälfte der verkauften Platten könnte ich den von mir bezahlten „Einkaufspreis“ über alte Bestell-Emails nachweisen, aber vieles habe ich natürlich auch in Läden gekauft, wo ich nie eine Quittung oder einen Bon mitgenommen habe.

Kann ich Probleme bekommen, falls zurückliegende Verkäufe betrachtet werden? Ich mache das über Discogs seit 10 Jahren.

Danke für alle gut informierten Antworten.

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God told me to do it.