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cycleandaleEs wird wahrscheinlich eine Aufgriffsgrenze geben, ab der zu ermitteln ist, sprich: steuerliche Auswirkung. Inwieweit das dann überhaupt im Tagesgeschäft zu erledigen ist bleibt abzuwarten. Wir hier sind jedenfalls vom Arbeitsanfall / Personalmangel eh am Anschlag. Meine persönliche Einschätzung: Es wird hier nicht nach dem Nerd gesucht der ein paar Alben aus seiner Sammlung verkauft… Aber so einfach wegwischen, nach dem Motto, da kommt schon nichts, davon rate ich ab.
Mich wundert was ganz anderes, deshalb gehe ich auch davon aus, dass man an den typischen Hobby-Sammler aller Art bei dem Gesetz gar nicht gedacht hat. Wenn ich einen Privatverkäufer zu einem gewerblichen Händler mache, dann kann der ja sämtliche Einkäufe, und dazu ein großes Paket Werbungskosten absetzen, und sein zu versteuerndes Einkommen sogar mindern. Am Ende beteiligt sich das Finanzamt daran, dem Sammler den Ausbau seiner Sammlung zu finanzieren.
Da wäre dann wieder interessant ob bei dauerhaften Verlusten die Problematik der „Liebhaberei“ greift, die Verluste somit nicht mehr steuermindernd sind.
Mal gucke was wir da an Anweisungen bekommen.
Wie gesagt, ich für meinen Teil gehe davon aus dass der private Gelegenheitsverkäufer am Ende im Normalfall nicht belangt wird.
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l'enfer c'est les autres...