Antwort auf: Neue Steuergesetzgebung, die Privatverkäufer betrifft

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cycleandale
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wolfgang

cycleandaleEs wird wahrscheinlich eine Aufgriffsgrenze geben, ab der zu ermitteln ist, sprich: steuerliche Auswirkung. Inwieweit das dann überhaupt im Tagesgeschäft zu erledigen ist bleibt abzuwarten. Wir hier sind jedenfalls vom Arbeitsanfall / Personalmangel eh am Anschlag. Meine persönliche Einschätzung: Es wird hier nicht nach dem Nerd gesucht der ein paar Alben aus seiner Sammlung verkauft… Aber so einfach wegwischen, nach dem Motto, da kommt schon nichts, davon rate ich ab.

@cycleandale Weißt du ob diese 2000 Euro Regel auch Altersrentner betrifft. So viel ich weiß, können diese deutlich mehr steuerfrei dazuverdienen.

Was den Zuverdienst zur Rente betrifft (also bevor die Rente gekürzt wird) bin ich leider der falsche Ansprechpartner. Das kann Die aber die zuständige Rentenkasse sagen.
Steuertechnisch gibt es keine Grenze eines Hinzuverdienstes, es muss nur entsprechend versteuert werden. Da das gewerbliche Einkünfte wären fängt eine Versteuerung -theoretisch- bei +1€ an.
Die Einkünfte würden in die Gesamterklärung mit einfließen und sind dort entsprechend zu versteuern.

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l'enfer c'est les autres...