Antwort auf: Neue Steuergesetzgebung, die Privatverkäufer betrifft

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Ich habe inzwischen mal mit einem Finanzbeamten aus meinem Bekanntenkreis gesprochen. Der sagt (natürlich völlig unverbindlich), dass das in der Praxis so aussehen wird, dass in diesen Melde-Listen nach deutlich höheren Umsätzen gesucht wird. Für Leute mit 2200 € Umsatz wird man sich höchstwahrscheinlich nicht interessieren.

Allerdings, diese Einschränkung war zu erwarten, wird das in jedem Finanzamt individuell entschieden. Die überwältigende Mehrzahl ist für so einen Kram viel zu überlastet. Aber da gibt es nun mal auch Ausnahmen.

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