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wa
close-to-the-edgeVor allem hätte Reiter das vor dem Abschluss verhindern müssen.
Genau das war ja nicht möglich. Zitat aus dem Artikel: „Die OMG erklärte, dass sie aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts gegen die Stadt München keine Möglichkeit gesehen habe, Waters einen Vertrag für das angefragte Konzert in der Olympiahalle zu verweigern. Die Stadt hatte im Dezember 2017 beschlossen, ihre eigenen Räume der BDS-Bewegung oder ihr nahestehenden Personen nicht mehr zu vermieten. Damit war sie vor Gericht gescheitert. Deswegen habe man den Vertrag mit Waters schließen müssen, erklärte die OMG.“
Reiter sagt aber auch, er habe von dem Abschluss nichts gewusst, und deutet damit an, da sei ein Fehler passiert,den er gern verhindert hätte.
Ich glaube auch nicht, dass die Stadt München bei der Vergabe von Locations für Großveranstaltungen einem Kontrahierungszwang unterliegt. Nur eben, dass dieser Vertrag bereits geschlossen wurde.
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