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wolfgangSchlimm, wenn man seine Zivilcourage mit dem Tod bezahlen muss.
Ja. Ich hoffe, das wird mit lebenslanger Haft bestraft, aber wahrscheinlich nicht, dann wird das als „schwere Körperverletzung mit Todesfolge“ gewertet und dieses Arschloch kommt nach wenigen Jahren wieder frei.
Und wenn er dann noch das Glück hat, auf einen milden Richter zu treffen, dann sowieso.
Über die Rechtsprechung bei Tötungsdelikten hat sich schon vor langer Zeit ein Bonner Professor für Strafrecht aufgeregt, der eine Zeit lang selber als Richter tätig war. Er meinte zu den Studenten: Wenn Sie jemanden loswerden wollen, lassen Sie es wie fahrlässige Tötung aussehen. Dann sind Sie nach ein bis zwei Jahren wieder frei.
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Going down in Kackbratzentown