Antwort auf: Kulturelle Aneignung, Identitätspolitik, Wokeism, PC & Cancel Culture

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bullitt

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nicht_vom_forum

bullittNun, vielleicht hättest du im Sozialkundeunterricht an der Stelle mal besser aufpassen sollen, als es um die Unterschiede und Trennung von Staat und Gesellschaft ging: „Insofern umschreibt das Begriffspaar S. und G. den Spannungsbogen von staatlicher Herrschaft und gesellschaftlicher Freiheit, die sich jenseits staatlicher Herrschaftsgewalt bildet und von dieser ebenso ermöglicht wie geschützt wird.“ Quelle Staatslexikon Es ist also explizit nicht Aufgabe des Staates, im Gegenteil, rechtmäßiges Verhalten und damit ebenso grundrechtlich geschütztes Verhalten zu überwachen und für mögliche „Interventionen“ zu protokollieren. Punkt. Das gilt ganz grundsätzlich, egal, ob gerade die Guten was Gutes vorhaben, oder die Bösen was Böses.

Ich habe auch noch ein paar Definitionen: https://de.wikipedia.org/wiki/Staat Dessenungeachtet ist es in einem modernen demokratischen Gemeinwesen nunmal nicht so klar, Staat und Gesellschaft einfach voneinander abzugrenzen und als Gegensatzpaar zu defineren. Aber, selbst wenn, bleibt mein Punkt bestehen: Auch nach Deiner Definition ist es eine der Kernaufgaben des Staats, auf die Gesellschaft einzuwirken und die Antwort auf „Seit wann entscheidet der Staat, was gesellschaftlich zu billigen ist und was nicht?“ ist daher „Seit es Staaten gibt.“. Und auch, wenn man nur den Ist-Zustand betrachtet, ist es völlig normal und üblich, „rechtmäßiges Verhalten und damit ebenso grundrechtlich geschütztes Verhalten zu überwachen und für mögliche „Interventionen“ zu protokollieren“: Die verschiedenen Verfassungsschutzämter tun beispielsweise genau das. Hat das problematische Aspekte? Ja. Ist es neu? Nein.

Meine Güte, wir reden hier logischerweise von einem demokratischen Rechtsstaat, deren Spielregeln von Verfassung und Gesetzen definiert werden. Dass deren Einhaltung überwacht wird? Na logo. Und in diesem Rahmen, und zwar ausschließlich in diesem Rahmen, sollten eben auch vermeintliche Regelverstöße an staatlich eingerichtete Stellen gemeldet werden dürfen, denn dafür sind sie da. Und mal ganz ehrlich, mit dieser Binsenweisheit käme auch sofort jeder hier um die Ecke, wenn Bernd Höcke irgendwelche „Meldestellen“ in Thüringen etablieren wollen würde – und zwar völlig zu Recht.

Ansonsten unterschreibe ich auch jeden Satz von latho.

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