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nicht_vom_forum
bullitt Es geht eben nicht um ein „Monitoring von Straftaten“, sondern um defacto rechtmäßiges Verhalten, was laut NRW-Justizministerium „gesellschaftlich nicht zu billigen ist“. Seit wann entscheidet der Staat, was gesellschaftlich zu billigen ist und was nicht?
Ist das eine Fangfrage? Hast Du schonmal von Organisationen wie dem Verfassungsschutz gehört? Oder vom Sozialkundeunterricht oder von Ethik-/Religionsunterricht an Schulen? Und da haben wir über das Fördern von erwünschtem Verhalten durch Zuschüsse oder das Sanktionieren durch Steuern noch gar nicht geredet. Der Staat (das ist übrigens über den Umweg namens „Wahlen“ das Volk selbst) entscheidet doch dauernd, was gesellschaftlich akzeptabel ist und was nicht. Man könnte fast sagen, das ist eine seiner Kernaufgaben.
Nun, vielleicht hättest du im Sozialkundeunterricht an der Stelle mal besser aufpassen sollen, als es um die Unterschiede und Trennung von Staat und Gesellschaft ging:
„Insofern umschreibt das Begriffspaar S. und G. den Spannungsbogen von staatlicher Herrschaft und gesellschaftlicher Freiheit, die sich jenseits staatlicher Herrschaftsgewalt bildet und von dieser ebenso ermöglicht wie geschützt wird.“ Quelle Staatslexikon
Es ist also explizit nicht Aufgabe des Staates, im Gegenteil, rechtmäßiges Verhalten und damit ebenso grundrechtlich geschütztes Verhalten zu überwachen und für mögliche „Interventionen“ zu protokollieren. Punkt. Das gilt ganz grundsätzlich, egal, ob gerade die Guten was Gutes vorhaben, oder die Bösen was Böses.
zuletzt geändert von bullitt
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