Antwort auf: Bandcamp

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nicht_vom_forum

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latho

>nicht_vom_forum
Die Zoll- und Steuervermeidung steckt doch gerade in der Freigrenze. Wenn irgendwas bei einem Händler in der EU gekauft wird, wird das beim Import in die EU verzollt und beim Kauf versteuert. Das gleiche Produkt bei beispielsweise Alibaba kam, wenn es unter der Freigrenze war, zoll- und steuerfrei zum Besteller. Das war also mindestens mal ein Wettbewerbsvorteil der Nicht-EU-Händler – umso mehr als man bei „kostenlosem“ Versand die Bestellung ja auch entsprechend stückeln konnte.

Wie gesagt, im Normalfall versteuert der Bürger. Er kauft etwas über eine Plattform, der Händler schickt’s los. Der deutsche Zoll versteuert/verzollt das, der Bürger zahlt die Summe. Hat sich alles nichts geändert. Nur die Tatsache, dass es keine Geringfügigkeitsgrenze mehr gibt, und dass Plattformen anbieten (Auswahl ist allerdings nicht möglich), den Zoll einzuziehen und pauschal zu zahlen. Den Zoll/Steuer zahl natürlich auch der Kunde.

Kann es sein, dass wir grundlegend andere Bilder vom „Bürger“ vor Augen haben?[1] Mir begegnen fast nur Fälle, in denen im Nicht-EU-Ausland bestellt wird, weil es billiger ist als eine lokale (Online-)Bestellung. Und das gerade, wenn es um Summen geht, bei denen der Nicht-EU-Händler billiger sein kann, weil sein Endreis eben aufgrund der Geringfügigkeitsgrenze für den Endkunden „netto=brutto“ ist und er auf seinen Einkaufspreis (im Gegensatz zum lokalen Händler) keinen Zoll und keine Steuern[2] zahlen muss.

Mit beispielhaften Zahlen: Das Produkt kostet beim chinesischen Hersteller 15 Euro. Ein chinesischer Online-Händler verkauft mit 5 Euro Gewinn für 20 (Zoll fällt nicht an, MwSt wird nicht abgeführt, weil der Zoll die Sendung gar nicht kontrolliert und der typische Privatkunde das Thema ignoriert); der deutsche Händler importiert 100 Stück, verzollt (weil’s die Freigrenze übersteigt) und verkauft mit 5 Euro Gewinn (+ anteiligem Zoll + MwSt) für 25. Resultat: Der Käufer bestellt direkt in China, weil’s unterm Strich 5 Euro billiger ist. Der EU-Händler kann dabei noch nichtmal nachziehen, weil „Zoll+Steuern“ mehr sind als sein Gewinn.

Wenn man das durch Abschaffung der Geringfügigkeitsgrenze unterbindet oder wenigstens einschränkt, findet das meine Zustimmung.

[1] Das ist weder Ironie noch eine rhetorische Frage.
[2] Und keine Sozialabgaben für die Angestelten usw. usf…

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