Antwort auf: Bandcamp

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latho
No pretty face

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nicht_vom_forum
Ich kann mich an dieses Argument überhaupt nicht erinnern. Es mag manchmal als „Vereinfachung“ bezeichnet worden sein (auch wenn „Vereinheitlichung“ der treffende Begriff ist), aber dass das der Zweck gewesen sein soll, ist mir neu.

Ich müsste nachdenken/nachforschen, wo ich das das erste Mal gesehen habe, es war aber das erste Mal, dass ich von der Änderung gehört habe. Und die Aussage war, dass die EU Einkauf für EU-Bürger erleichtern will. So gesehen nicht verkehrt, sie erleichtern ja die Bürger um ihr GEld.

nicht_vom_forum
Die Zoll- und Steuervermeidung steckt doch gerade in der Freigrenze. Wenn irgendwas bei einem Händler in der EU gekauft wird, wird das beim Import in die EU verzollt und beim Kauf versteuert. Das gleiche Produkt bei beispielsweise Alibaba kam, wenn es unter der Freigrenze war, zoll- und steuerfrei zum Besteller. Das war also mindestens mal ein Wettbewerbsvorteil der Nicht-EU-Händler – umso mehr als man bei „kostenlosem“ Versand die Bestellung ja auch entsprechend stückeln konnte.

 
Wie gesagt, im Normalfall versteuert der Bürger. Er kauft etwas über eine Plattform, der Händler schickt’s los. Der deutsche Zoll versteuert/verzollt das, der Bürger zahlt die Summe. Hat sich alles nichts geändert. Nur die Tatsache, dass es keine Geringfügigkeitsgrenze mehr gibt, und dass Plattformen anbieten (Auswahl ist allerdings nicht möglich), den Zoll einzuziehen und pauschal zu zahlen. Den Zoll/Steuer zahl natürlich auch der Kunde.

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