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der filmexperte in unserer redaktion klärte mich gerrade darüber auf, dass die fsk solche werte in der regel NACH einer prüfung festlegt und diese dann auch nicht mehr geändert werden – es sei denn, jemand von außen, zum beispiel ein übereifriger jugendschützer aus irgendeinem jugendamt, stellt einen entsprechenden, wohlbegründeten antrag, der eine erneute prüfung nach sich zieht.
so wird’s dann wohl gewesen sein…
naja, und bei dem schweinkram, den die da singen…
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