Antwort auf: Amazon

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Man kann es ja mal versuchen. Schon um die Quote von Kunden herauszubekommen, die sich wehren. Nützlich für die Datensammlung.

Aber im Fall einer missachteten Kündigung besteht immerhin eine klare Rechtslage. Der Kunde hat Aufwand und Ärger, weiß aber, dass er juristisch auf der sicheren Seite ist.

Aber einen Kunden wegen einer vollzogenen und gültigen Kündigung von einem Kaufvertrag auszuschließen, und diese Praktik im System zu hinterlegen, ist juristisch ganz schwer zu bewerten. Ein Krake, der sich immer mehr Monopole anfrisst, formuliert damit eine regelrechte Drohung.

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