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Dick Laurenttut mir leid, wenn jemand wie Clau, der jahrelang mit „irgendwo erschienen ist überall erschienen“ nervt und jede Liste darauf untersucht, plötzlich anfängt mit „ich hör aber nur Vinyl, also liste ich nur Vinyl VÖs“, dann ist alles zwecklos. Das ist eine derartige Kombination aus Beschränktheit, Ignoranz und fehlendem Abstraktionsvermögen, dass eigentlich jede Diskussion sinnlos ist. Und wer jetzt beleidigt sein will darf das gerne sein.
:lol:
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How does it feel to be one of the beautiful people?Highlights von Rolling-Stone.deWerbungClauOkay. Und eine Trennung der Listen wäre dann aber trotzdem nicht sinnvoll? Immerhin sagst Du, ein Download sei für Dich nicht relevant.
HipHop- oder Techno-Alben sind für mich persönlich auch nicht relevant, trotzdem leugne ich nicht ihre Existenz. Am Ende des Jahres (um bei unseren Forums-Jahresthreads zu bleiben) wird hier ja auch alles zusammengeworfen, ohne dass alle alles gehört hätten. Formatbezogenes Ausschließen ist theoretisch gesehen ja nichts Anderes als genrebezogenes Ausschließen – und, dass die VÖ-Termine der verschiedenen Formate derart weit auseinanderliegen, dass Ersteres Thema wird, kommt ja zum Glück recht selten vor.
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Sir, I'm going to have to ask you to exit the donut!CleetusWer also abgesehen vom Vinyl auf alles scheißt, könnte so erneuten Diskussionen aus dem Weg gehen und alle Vinyl-only-Hater könnten sich diese Alben aus der Liste einfach wegdenken.
Wer auf alles außer Vinyl scheißt, den sollte man nicht gleich stellen mit dem, der alle Vertriebswege anerkennt und nur die „Only Vinyl“-Haltung kritisiert. Ansonsten: herrlich einfach und schlüssig, was Du sagst.
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Is this my life? Or am I just breathing underwater?Clau:lol:
Aha! Du machst das alles also doch nur für die Lacher!
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@Dickie:
Ich weiß gar nicht, warum Du hier überhaupt herumgeisterst, Du hast doch in der Vergangenheit mehrfach deutlich gemacht, daß Du kein Interesse an einem einheitlichen Vorgehen hast.tina toledoHipHop- oder Techno-Alben sind für mich persönlich auch nicht relevant, trotzdem leugne ich nicht ihre Existenz. Am Ende des Jahres (um bei unseren Forums-Jahresthreads zu bleiben) wird hier ja auch alles zusammengeworfen, ohne dass alle alles gehört hätten. Formatbezogenes Ausschließen ist theoretisch gesehen ja nichts Anderes als genrebezogenes Ausschließen – und, dass die VÖ-Termine der verschiedenen Formate derart weit auseinanderliegen, dass Ersteres Thema wird, kommt ja zum Glück recht selten vor.
Okay.
MuetiAha! Du machst das alles also doch nur für die Lacher!
Nope. Der Spassekenmacher 2,0 heißt Dickie.
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How does it feel to be one of the beautiful people?
AnonymInaktivRegistriert seit: 01.01.1970
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Clau@Dickie:
Ich weiß gar nicht, warum Du hier überhaupt herumgeisterst, Du hast doch in der Vergangenheit mehrfach deutlich gemacht, daß Du kein Interesse an einem einheitlichen Vorgehen hast.es wird auch kein einheitliches Vorgehen geben, ich sehe auch keine Notwendigkeit dafür. Ich habe meine eigenen, an manchen Stellen sicher schwammige Kriterien. Ich versuche nicht, diese Kriterien anderen schmackhaft zu machen, von Personen wie WD (beispielsweise) erwarte ich sogar, aufgrund ihrer beruflichen Auseinandersetzung mit dem Thema, genauere und andere Kriterien. Wo soll das Problem sein? Alles andere hier ist künstliches Aufplustern und Wichtigtun!
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Aufplustern nein, Wichtigtun ja. Aber nicht künstlich. Bis morgen.
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How does it feel to be one of the beautiful people?
AnonymInaktivRegistriert seit: 01.01.1970
Beiträge: 0
Über was man hier alles …mehr oder weniger sinnvoll… diskutieren kann
§ 6 Urheberrechtsgesetz: Veröffentlichte und erschienene Werke
(1) Ein Werk ist veröffentlicht, wenn es mit Zustimmung des Berechtigten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist.
(2) Ein Werk ist erschienen, wenn mit Zustimmung des Berechtigten Vervielfältigungsstücke des Werkes nach ihrer Herstellung in genügender Anzahl der Öffentlichkeit angeboten oder in Verkehr gebracht worden sind. …
Diese gesetzliche Definition (also mit körperlich hergestellten Vervielfältigungsstücken) stammt aus den frühen 60ern, gilt aber trotz zahlreicher Novellierungen unverändert. Reine Internet-Veröffentlichungen werden bislang erfasst vom Verwertungsrecht nach § 19a UrhG.§ 19a
Recht der öffentlichen ZugänglichmachungDas Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist.
Ob Internet-Veröffentlichungen auch im Sinne von § 6 Abs 2 analog „erscheinen“ können, ist bislang streitig
… immerhin seid ihr dabei also in bester Gesellschaft, viel Spaß--
gollum§ 6 Urheberrechtsgesetz: Veröffentlichte und erschienene Werke
(1) Ein Werk ist veröffentlicht, wenn es mit Zustimmung des Berechtigten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist.
(2) Ein Werk ist erschienen, wenn mit Zustimmung des Berechtigten Vervielfältigungsstücke des Werkes nach ihrer Herstellung in genügender Anzahl der Öffentlichkeit angeboten oder in Verkehr gebracht worden sind. …
Diese gesetzliche Definition (also mit körperlich hergestellten Vervielfältigungsstücken) stammt aus den frühen 60ern, gilt aber trotz zahlreicher Novellierungen unverändert. Reine Internet-Veröffentlichungen werden bislang erfasst vom Verwertungsrecht nach § 19a UrhG.§ 19a
Recht der öffentlichen ZugänglichmachungDas Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist.
Ob Internet-Veröffentlichungen auch im Sinne von § 6 Abs 2 analog „erscheinen“ können, ist bislang streitig
… immerhin seid ihr dabei also in bester Gesellschaft, viel SpaßOh, es gibt sogar eine Legaldefinition. Danke für den interessanten Post!
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Is this my life? Or am I just breathing underwater?Alles klar, Danke gollum. Ich denke, über Downloads brauchen wir uns dann nicht weiter zu unterhalten. Da aber Dickie angemerkt hat, daß es kein einheitliches Vorgehen geben wird, er darin auch keine Notwendigkeit sieht und er seine „eigenen, an manchen Stellen sicher schwammige(n) Kriterien“ hat, hat sich die Diskussion offensichtlich erübrigt. Sollte trotz Dickies Prophezeiung ein Konsens gefunden werden, an dem sich alle beteiligen, wäre ich dabei und würde mich auch daran halten. Versprochen.
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How does it feel to be one of the beautiful people?
AnonymInaktivRegistriert seit: 01.01.1970
Beiträge: 0
ClauAlles klar, Danke gollum. Ich denke, über Downloads brauchen wir uns dann nicht weiter zu unterhalten.
natürlich muss man sich darüber unterhalten, wenn man eine einheitliche Regelung sucht. Willst du aber nur scheinbar, schliesslich sieht deine bevorzugte Regelung dieses Jahr schon komplett anders aus, als vor einem Jahr. Ich bin gespannt, was nächstes Jahr dann als „einheitliche Regelung“-Gejammer bei dir aktuell ist.
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Ich drucke mir diesen Thread mal aus, und werde ihn an einem langen Winterabend bei Kerzenlicht und einem Glas Rotwein lesen.
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?Kann man sich ganze Threads ausdrucken oder Teiel davon, ohne sie vorweg irgendwo hin zu kopieren?
Ich habe gestern Abend im „Strittige VÖ“-Thread gelesen und verstehe jetzt endlich, wieso die Diskussion hier zustande kam und woher die Animositäten.--
FAVOURITESotisKann man sich ganze Threads ausdrucken oder Teiel davon, ohne sie vorweg irgendwo hin zu kopieren?
Ich habe gestern Abend im „Strittige VÖ“-Thread gelesen und verstehe jetzt endlich, wieso die Diskussion hier zustande kam und woher die Animositäten.Ganz unten rechts auf „Archiv“ klicken und den entsprechenden Thread suchen.
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Don't be fooled by the rocks that I got - I'm still, I'm still Jenny from the blockClauIch denke, über Downloads brauchen wir uns dann nicht weiter zu unterhalten.
Weil ein Gesetzestext aus den 60ern sie nicht vorsieht?
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