Startseite › Foren › Die Tonträger: Aktuell und Antiquariat › Replays: Neuauflagen, Deluxe- und erweiterte Editionen › Nach welchen LPs und CDs sucht ihr verzweifelt?
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AutorBeiträge
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ebenfalls verzweifelt gesucht werden die jeweils einzigen LPs von Deo „Deo“ und Der Schwarze Kanal „Der endgültige Abschluss des Erdgasröhrengeschäfts“. Ich hoffe ja, dass letztere vielleicht irgendwann mal in der Lado Classix Serie neuaufgelegt wird, aber sonderlich überschwänglich reagierte man auf meine Anfrage nicht.
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WerbungrumblefishNoch nie Zoll gezahlt. Glück, Methode oder liegts am Aszendenten?
Ganz einfach daran, daß erst ab einem Warenwert von 50 Euro Zollabgaben anfallen, alles darunter liegende ist der Erhebung nicht wert. Und selbst der dümmste Zollbeamte weiß, daß fabrikneue, bzw. eingeschweisste CD’s üblicherweise keinen höheren Handelswert besitzen dürften als max. 25 Euro.
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Über Musik zu schreiben ist wie zu Architektur zu tanzen.[/FONT]misterixGanz einfach daran, daß erst ab einem Warenwert von 50 Euro Zollabgaben anfallen, alles darunter liegende ist der Erhebung nicht wert.
Das stimmt so nicht, misterix. Jegliche Ware, die nicht aus einem EU Land kommt muß versteuert werden, wenn ihr Gesamtwert 22 Euro übersteigt.
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Hey man, why don't we make a tune... just playin' the melody, not play the solos...atomDas stimmt so nicht, misterix. Jegliche Ware, die nicht aus einem EU Land kommt muß versteuert werden, wenn ihr Gesamtwert 22 Euro übersteigt.
Danke für die Auskunft, lasse mich gerne eines besseren belehren.
Jedoch dürften der (zeitliche) Verwaltungs-/Arbeitsaufwand in keiner Relation dazu stehen, jede Drittlandsware einer genauen Prüfung zu unterziehen und deren tatsächliche Abgaben zu erheben (mehr als ca. 4 Euro Zoll + EUSt. dürften bei einem Warenwert einer durchschnittlichen DoCD im höheren Preissegment eh nicht anfallen…). In der Praxis (also, eine Ware wird nicht explizit einer Zollbehandlung unterzogen) werden nicht offensichtlich kommerzielle Warenlieferungen von geringerem Warenwert an Privatpersonen sozusagen „durchgewunken“. Meiner Information nach, hat der Zoll weitaus wichtigeres zu tun: Nämlich nicht zuletzt Produktpiraterie aus Drittländern aufzudecken. Also, Vorsicht bei ebay-Sofortkäufen aus z.B. Thailand oder den Philippinen, in denen die neueste Robbie Williams-CD für USD 3,99 oder sowas wie NTD 300 fabrikneu angeboten wird… Da könnte u.U. was konfiziert werden!--
Über Musik zu schreiben ist wie zu Architektur zu tanzen.[/FONT]rubble vol. 17
wenn jemand hey, mr. carpenter von the fox so zu verschenken hat, nehme ich auch.
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I'm forever blowing bubbles, pretty bubbles in the air... Girls, go home! ...verdammt gut schaut er aus!
AnonymInaktivRegistriert seit: 01.01.1970
Beiträge: 0
popkidrubble vol. 17
Ist die auf BamCaruso erschienen?
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misterixDanke für die Auskunft, lasse mich gerne eines besseren belehren.
Jedoch dürften der (zeitliche) Verwaltungs-/Arbeitsaufwand in keiner Relation dazu stehen, jede Drittlandsware einer genauen Prüfung zu unterziehen und deren tatsächliche Abgaben zu erheben (mehr als ca. 4 Euro Zoll + EUSt. dürften bei einem Warenwert einer durchschnittlichen DoCD im höheren Preissegment eh nicht anfallen…). In der Praxis (also, eine Ware wird nicht explizit einer Zollbehandlung unterzogen) werden nicht offensichtlich kommerzielle Warenlieferungen von geringerem Warenwert an Privatpersonen sozusagen „durchgewunken“.Es wird sicherlich nicht jede Lieferung genauestens kontroliert werden, dennoch mußte ich schon einige Male für Beträge zwischen 22 und 50 Euro zum Zollamt. Man sollte also bei Auslandsbestellungen damit rechnen, dass auch bei kleineren Beträgen Zollgebühren anfallen können.
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Hey man, why don't we make a tune... just playin' the melody, not play the solos...atomJegliche Ware, die nicht aus einem EU Land kommt muß versteuert werden, wenn ihr Gesamtwert 22 Euro übersteigt.
Das ist so nicht ganz korrekt. Der Gesamtwert von 22 Euro bezieht sich auf sogenannte „Sendungen mit geringem Wert“, wobei es dann unerheblich ist, ob der Versender außerhalb des EU-Raums Privatanbieter oder Gewerbetreibender ist. Soweit der Versender „von Privat an Privat“ versendet, es sich also um sogenannte „gelegentliche, nichtkommerzielle Sendungen“ handelt, gilt eine Wertgrenze von 45 Euro. Für bestimmte Waren gibt es dann noch Ausnahmen, z.B. Mengengrenzen, aber Tonträger sind hiervon nicht betroffen.
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That's not the electric light, my friend, that is your vision growing dim.@ a lad insane: Danke für den Zusatz. Ich bin jetzt einfach davon ausgegangen, dass hier von Tonträgern gesprochen wird, die über Händler bezogen werden.
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Hey man, why don't we make a tune... just playin' the melody, not play the solos...atom… dennoch mußte ich schon einige Male für Beträge zwischen 22 und 50 Euro zum Zollamt. Man sollte also bei Auslandsbestellungen damit rechnen, dass auch bei kleineren Beträgen Zollgebühren anfallen können.
Dabei wird es sich dann vermutlich um Sendungen eines gewerblichen Anbieters gehandelt haben. Ich konnte mit den meisten gewerblichen Anbietern aus dem Nicht-EU-Raum eine neutrale Versendung der Ware vereinbaren, also ohne Firmenstempel oder ähnliches. Solange der Warenwert dann mit < 45 Euro deklariert wird, sollte es in der Regel keine Probleme geben.
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That's not the electric light, my friend, that is your vision growing dim.atom@ a lad insane: Danke für den Zusatz. Ich bin jetzt einfach davon ausgegangen, dass hier von Tonträgern gesprochen wird, die über Händler bezogen werden.
Über die Unterschiede weiß ich nichts. Allerdings wurde mir vom hiesigen Zollamt mitgeteilt, dass unabhängig vom Warenwert eine Zollgebühr erst über 5€ erhoben wird. Alles was darunter fällt, müsste zwar gezahlt werden, wid aber nicht. Ich habe nicht dagegen, aber die Logik dahinter natürlich nicht verstanden. Noch viel weniger, warum das anscheinend von Zollamt zu Zollamt verschieden ist.
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If you talk bad about country music, it's like saying bad things about my momma. Them's fightin' words.Wie man sich sicher vorstellen kann, gibt es hierzulande natürlich Gesetze und Verordnungen, die die Zollerhebungen und Mindestsätze nach verschiedenen Paragraphen regeln. Wobei ein Paragraph je nach Auslegung den anderen aushebeln kann. Ist Ermessenssache. Und wird tatsächlich je nach Kenntnisstand des jeweiligen Beamten, bzw. Amtsleiters angewandt. So kann es sein, daß eine Kleinstsendung in Hamburg penibel verzollt werden muß (jedoch wird auch dort sich niemand die Mühe machen eine popelige CD mit einem Warenwert von 15 Euro mit Zollabgaben zu belegen, siehe Verwaltungsaufwand), während ihr identischer Counterpart mit Ankunft, z.B. am Frankfurter Flughafen ohne Zollbehandlung dem Empfänger zugestellt wird. Sowas kann manchmal sogar auf die Tagesform ankommen, d.h. bei einem geringeren Arbeitsaufkommen wird genauer gecheckt. Dies gilt natürlich nur für Kleinstsendungen für Privatleute. Firmen oder gewerbetreibende Einzelpersonen haben da allerdings keine Chance. Die dürfen anrücken, auch wenn eine Streichholzschachtel aus Übersee eintrudelt. Aber auch hier kann der Zoll u.U. eine wertmässig geringe Sendung „freischreiben“ = es fallen keine Zollabgaben an. Man muß als Empfänger sich nur auf den richtigen Paragraphen beziehen, dann läuft sowas!
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Über Musik zu schreiben ist wie zu Architektur zu tanzen.[/FONT]lathoÜber die Interschiede weiß ich nichts.
Hier ein Link zum Thema.
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That's not the electric light, my friend, that is your vision growing dim.Jordan Zevon sagt dass beide CDs (Envoy und Stand in the Fire) nun Anfang nächsten Jahres erscheinen werden.
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Schlagwörter: Raritäten
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