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Wie man sich sicher vorstellen kann, gibt es hierzulande natürlich Gesetze und Verordnungen, die die Zollerhebungen und Mindestsätze nach verschiedenen Paragraphen regeln. Wobei ein Paragraph je nach Auslegung den anderen aushebeln kann. Ist Ermessenssache. Und wird tatsächlich je nach Kenntnisstand des jeweiligen Beamten, bzw. Amtsleiters angewandt. So kann es sein, daß eine Kleinstsendung in Hamburg penibel verzollt werden muß (jedoch wird auch dort sich niemand die Mühe machen eine popelige CD mit einem Warenwert von 15 Euro mit Zollabgaben zu belegen, siehe Verwaltungsaufwand), während ihr identischer Counterpart mit Ankunft, z.B. am Frankfurter Flughafen ohne Zollbehandlung dem Empfänger zugestellt wird. Sowas kann manchmal sogar auf die Tagesform ankommen, d.h. bei einem geringeren Arbeitsaufkommen wird genauer gecheckt. Dies gilt natürlich nur für Kleinstsendungen für Privatleute. Firmen oder gewerbetreibende Einzelpersonen haben da allerdings keine Chance. Die dürfen anrücken, auch wenn eine Streichholzschachtel aus Übersee eintrudelt. Aber auch hier kann der Zoll u.U. eine wertmässig geringe Sendung „freischreiben“ = es fallen keine Zollabgaben an. Man muß als Empfänger sich nur auf den richtigen Paragraphen beziehen, dann läuft sowas!
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Über Musik zu schreiben ist wie zu Architektur zu tanzen.[/FONT]