Startseite › Foren › Die Tonträger: Aktuell und Antiquariat › Aktuelle Platten › Tocotronic – Tocotronic (Das Rote Album) (01.05.2015) › Re: Tocotronic – Tocotronic (Das Rote Album) (01.05.2015)
RosebloodDamit meinte ich explizit die Einnahmen für einzelne Aufnahmen, welche keine Singles sind, trotzdem separat zu konsumieren (zu kaufen) sind.
Es macht keinen Unterschied, ob die Urheberrechtsverletzung bei einem Track für eine Single vorgefallen ist oder „nur“ bei einem Album-Track. Insofern ist Dein „explizit“ vollkommen irrelevant.
Für Kompositionen und Texte fallen Tantiemen an, optional sogar noch für Arrangements/Samples. Und wenn Du ein Album kaufst, fallen für jeden Track anteilige Tantiemen an. Und dann wäre es schon wichtig zu klären, ob man eine Komposition eines anderen Künstlers „belehnt“ oder gar „kopiert“ hat. Davon ab: Wo kein Kläger, da kein Richter.
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