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weilsteinSehr korrekte Antwort. Noch korrekter wären aber AGB, die auch ohne „s“ immer im Plural stehen.
Moment. Der Plural bezieht sich aber auf die Anzahl der Bedingungen innerhalb der Zusammenstellung. AGB können z.B. aus vierzehn Punkten bestehen, die man auf einer Seite zusammenfasst.
Wenn jetzt aber der Außendienstler, der die Dinger bei Vertragsabschlüssen verteilen und gegenzeichen lassen soll, darum bittet, man möge ihm noch einen Stapel AGB´s ins Fach legen, dass haben wir einen doppelten Plural.
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