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Ich würde das Wort „planen“ dabei nicht überstrapazieren. Es kann doch ggf. der letzte Beweggrund berücksichtigt werden, warum Tracks zusammengefasst werden und wie die Verantwortlichen das darausentstandene Werk verstanden wissen wollen. Einigermaßen abgrenzbar bleibt dabei dennoch: Gab es diese Tracks zuvor anderweitig – oder wurden sie über Jahre hinweg zusammengetragen und sollten auf die (vorläufig?) letztgültige Veröffentlichungsweise wahrgenommen werden?
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