Re: Der Album-/Compilation-Definitions-Thread

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MikkoEs ist so gemeint wie ich es geschrieben habe. Ein Album ist eine Sammlung von Tracks in einer bestimmten Reihenfolge. Wenn ich als Künstler dem Konsumenten von vornherein die Möglichkeit gebe, einzelne Tracks aus diesem Angebot zu erwerben und den Rest zu ignorieren, dann kann ich das mit dem Album nicht ernst gemeint haben.

Für mich völlig unverständlich: Entscheidend ist, dass der Künstler sein zusammenhängendes Werk anbietet und nicht, ob er die Kunden zwingt, es komplett zu erwerben. Weder veraltete, technische Limitierungen noch solche, zuvorderst wirtschaftlichen Entscheidungen über die jeweilige Art der Zugriffsberechtigung, haben für mich Relevanz für den Begriff des Albums.
Auch einem Künstler, der sich entschließen sollte, sein neuestes, zusammenhängendes Werk „Cloudy“ ausschließlich als Stream zugänglich zu machen, würde ich nicht absprechen, ein Album zu veröffentlichen.
Ich vermute, wir kommen da nicht überein ;-)

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