Re: Der Album-/Compilation-Definitions-Thread

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clau
Coffee Bar Cat

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Zunächst einmal wäre es angenehm, wenn hier auf Worte wie „verboten“, „fordern“ oder „dürfen“ verzichtet würde. Ich habe hier noch nie mitbekommen, dass jemandem die Listung irgendeines Titels „verboten“ wurde. Gleichwohl ist es aber durchaus diskutabel, ob es sinnvoll ist, unterschiedliche Formate in einer Liste unterzubringen. Ich denke, es gibt keinen Zweifel darüber, das „Rubber Soul“ und „The Beatles 1962-1966“ zwei vollkommen unterschiedliche Arten von Tonträgern sind. Mir ist nicht klar, warum man diesen Unterschied in einer Album-Liste nicht machen sollte. Das ist ja keine Wertung sondern eine Kategorisierung.

Und ja, natürlich ist es möglicherweise im Einzelfall schwierig zu entscheiden, was denn nun ein Album und was eine Compilation ist. Ganz sicher ist eine Zusammenstellung von vorher erhältlichen Tracks immer eine Compilation, als solche kann so ein Tonträger nicht als Album gelten, hat also in einer Album-Liste nichts verloren. Wenn aber jemand unbedingt in einer Liste seiner liebsten Longplayer unbedingt auch Compilations unterbringen möchte, so soll er das tun. Es kann aber schon sein, dass sich andere dazu äußern.

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