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Mick67Das glaube ich kaum. Da hieße ja, bei Euch gilt die Umkehr der Beweislast. Der Gesetzgeber ist in der Pflicht DIR nachzuweisen, daß Du die mp3s illegal erworben hast. Nicht Du mußt das Gegenteil beweisen. Das ist ein Rechtsgrundsatz, der bestimmt auch in der Schweiz gilt.
Keine Ahnung, wie das in der Schweiz ist, aber in Hinblick auf Deutschland hast du vollkommen recht. Selbstverständlich darf ich CDs verkaufen und die dazugehörigen MP3s behalten. Genauso darf ich CD-rs der CDs behalten.
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Ohne Musik ist alles Leben ein Irrtum.