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Wer mal selbst irgendwo irgendwas kassiert hat, weiß, wie schnell man mal falsch rausgibt, wenn man das einige Zeit tut. Unmittelbar nach der letzten Zugabe Merch zu verkaufen, kann z.B. zu einer Herausforderung werden. Insofern ist schon eine gewisse charakterliche Schwäche, wissentlich eine überhöhte Rückgaber einzustecken, weil man ja weiß, dass dann abends die Kasse nicht stimmt.
Im Fall JPC ist das aber nur theoretisch. Selbst wenn mit der Aufgabe einer Bestellung ein Kaufvertrag entstanden wäre, was ja nicht mal der Fall ist, könte man den nach kurzem Blättern im BGB wegen Irrtum anfechten. Ein Irrtum ist zwar nicht punktgenau definiert, in diesem Fall aber völlig offensichtlich.
Bei Pink Floyd wäre es schwieriger. Nachlässe dieser Art hat es bei JPC ja wirklich schon gegeben. Denken wir an die selige „Dig Out Your Soul“-Box, von der sie bei JPC offensichtlich 3 Waggonladungen eingekauft hatte.
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