Re: REISSUES – Schnäppchen

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dummundfeige
Ich könnte mir denken, dass man mit Hilfe von Anwalt und Presse zu seiner Ware kommt …

Keine Chance. Ich hab mein BGB grad nicht zur Hand, aber irgendwo in der Gegend §117 bis §120 gibts eine Vorschrift zur Anfechtung von Kaufverträgen, u.a. wegen Irrtums. Das hier ist ein offensichtlicher Irrtum.

Die müssen aber nicht mal anfechten, weil Eingangsbestätigung und Statusmitteilung noch gar nicht als Annahme eines Kaufvertrages gelten.

lox
Ich hoffe dieser Fehler kostet nicht einen armen Wicht bei buch.de seinen Job.

Ich denke, dass hat jemand beim Großhandel verbockt. Sonst wäre das nicht bei zwei Händlern gleichzeitig passiert. Die Onlinehändler wie buch.de und buecher.de, die weitgehend nur nach Bedarf ordern und nur ein kleines Eigenlager unterhalten, bohren ihr System in der Regel für ihre Lieferanten auf und lassen diese die Angebote betreuen. Die Kalkulation macht ein Programm.
So kann man mit relativ geringem Aufwand 100.000 Artikel anbieten.

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