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Danke, Motörwolf. Interessanter Fall, vor allem die Begründung des Gerichts: „In der Situation der „emotionalen Aufgewalltheit“ am Rande der aufgebrachten Ratssitzung sei der Begriff Nazi aber eine politische Stellungnahme und stehe über dem Schutz der persönlichen Ehre.“ Ob sich Jan Delay auch darauf hätte zurückziehen können, bezweifle ich als Nicht-Jurist. Der Fall liegt hier auch sonst anders, ein (ehemaliger) NPD-Stadtrat positioniert sich schon anders als ein volkstümelnder „Schlagerbarde“.
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