Re: bau Haus | Albencover und Architektur

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demon

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Friedrich
Eine Brücke, die über – meinetwegen – eine 50 m breiten Fluss spannt oder über eine 100 m breite Schlucht oder auch nur über eine Autobahn (…), ist, wenn sie das – und nur das! – erfüllt, funktional zunächst nichts anderes als ein Ingenieurbauwerk. Das ist völlig in Ordnung. Wenn der von Dir angeführte ästhetische Anspruch – und das ist ein kultureller Wert – noch hinzukommt ist sie mehr als nur Ingenieurwerk.

Demnach wäre aber ein Wohngebäude, das ohne ästhetischen Anspruch
errichtet wird, auch ein „Ingenieurbau“, denn es erfüllt ja nur eine Funktion,
nämlich Raum bereitzustellen. Siehe z.B. Baracken fürs Militär oder die
Flüchtlings-Unterkünfte der Nachkriegszeit. So spricht aber niemand!

Der Wunsch nach „Schönheit“ ist also kein geeignetes Kriterium für die
Unterscheidung von Architektur und Ingenieurbau. Insbesondere dann
nicht, wenn man – wie du – als Beispiel für den Ingenieurbau Brücken oder
Türme anführt, die zu allen Zeiten i.d.R. auch „schön“ aussehen sollten.

Meine Definitionen von Architektur vs. Ingenieurbau:

Architektur = Alle Bauwerke, deren Funktion (nur) darin besteht, einen
Raum zu umhüllen. („Gebauter Raum“)

Ingenieurbau = Alle Bauwerke mit anderen (komplizierteren) Funktionen.

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