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Anonym
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nail75…In allen Ländern der Welt ist es möglich, dass sich die Rechteverwerter mit Youtube/Google einigen, aber in Deutschland nicht. Wieso? …
Dass die Verhandlungen zwischen GEMA und Google seit letztem Herbst stocken, liegt am baldigen Verkündungstermin (20.04.) im Hauptsacheverfahren vor dem LG Hamburg. Den einstweiligen Rechtsschutz hatte die GEMA zwar verloren, aber nur mangels Dringlichkeit.
Hier die damalige Pressemitteilung des LG Hamburg mit dem Hinweis:
„… Allerdings hat das Gericht darauf hingewiesen, dass viel dafür spreche, dass den Antragstellerinnen prinzipiell ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen die Antragsgegnerin zusteht. Es liege nahe, dass die Antragsgegnerin zumutbare Prüfungspflichten bzw. Maßnahmen zur Verhinderung erneuter Rechtsverletzungen nicht wahr- bzw. vorgenommen habe.“
http://justiz.hamburg.de/2479208/pressemeldung-2010-08-27.html
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