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TokyoEyeDas Urteil würde ich gerne mal sehen. Tatsächlich ist es so, dass das Verfolgen von Raubkopierern unseren Rechtsstaat völlig überlasten würde und Gerichte sich deshalb nicht im Geringsten mit diesen Tatbeständen auseinandersetzen. Wegen Geringfügigkeit. Deine „Streitwerte“ sind von Anwälten festgelegt, die auf eigene Faust Downloader ermitteln und mit Gerichtsverfahren bedrohen, von denen sie wissen, dass sie niemals stattfinden würden. Und Kopien im privaten Gebrauch sind in Deutschland nach wie vor legal, wenn der kopierte Datenträger keinen Kopierschutz hat.
Höchstens Vervielfältiger denen ein Gewerbe nachgewiesen werden kann sind dran.
Ich glaube, das war ein Gerichtsspruch aus Köln, der den Streitwert eines heruntergeladenen Lieds auf mindestens eine fünfstellige Summe festlegte. Und geklagt haben schon einige gegen die Abmahner, es ging aber auch schon einige Male schief – sie mussten also zahlen. Und nein, es waren nicht nur „Gewerbliche“ – diese allerdings müssen mit Strafverfahren rechnen. In der wikipedia steht einiges dazu.
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If you talk bad about country music, it's like saying bad things about my momma. Them's fightin' words.