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latho (…) Verfestigt wurde das ganze durch dämliche Richter, die beim Herunterladen eines Songs sechsstellige Streitwerte festlegten.
Das Urteil würde ich gerne mal sehen. Tatsächlich ist es so, dass das Verfolgen von Raubkopierern unseren Rechtsstaat völlig überlasten würde und Gerichte sich deshalb nicht im Geringsten mit diesen Tatbeständen auseinandersetzen. Wegen Geringfügigkeit. Deine „Streitwerte“ sind von Anwälten festgelegt, die auf eigene Faust Downloader ermitteln und mit Gerichtsverfahren bedrohen, von denen sie wissen, dass sie niemals stattfinden würden. Und Kopien im privaten Gebrauch sind in Deutschland nach wie vor legal, wenn der kopierte Datenträger keinen Kopierschutz hat.
Höchstens Vervielfältiger denen ein Gewerbe nachgewiesen werden kann sind dran.
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