Re: 08.01.2012

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wolfgang-doebeling
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KICKS ON 45 & 33

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Herr RossiWar hypothetisch gefragt. Einen mir unklaren Fall habe ich nicht, aber manchmal überlegt man schon. Ich denke z.B. an Dolly Mixture „Baby It’s You / New Look Baby“. Auf beiden Seiten steht ein großes A, allerdings bei „Baby It’s You“ mit einer ganz kleinen „1“. Auf dem Sleeve wird zuoberst die Cover-Version genannt, darunter die Eigenkomposition, beides in gleich großer Schrift. Es gibt also schon Anhaltspunkte, aber man hat den Eindruck, dass beide Tracks als ziemlich gleichwertig erachtet wurden. Meines Wissens war es das Label, dass der Band „Baby It’s You“ nahegelegt hat.

Wir hätten also die „1“ auf dem Label, die Erstnennung auf dem PS und die Matritzen-Nummern mit „A“ und „B“: bleedin‘ obvious, innit? „Ziemlich gleichwertig“? Schon, doch eben nicht die A-Seite in Frage stellend. Ganz abgesehen von den Promo-Aktivitäten der Dollies seinerzeit, die auf „Baby It’s You“ abgestellt waren (Interviews, Songtext in „Smash Hits“, etc.). Bei obskuren Soul-Singles der frühen 60er ist es sicher problematischer, A und B auszumachen. Sonic Juice hatte mal, wenn ich mich recht entsinne, so ein Beispiel gebracht.

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