Re: Kladden für Notizen

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ford-prefect
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Eine Frage, über die sich sicher alle, die mit Notizbüchern arbeiten, schon mal Gedanken gemacht haben: Wie weit reicht Inspiration und wann fängt geistiger Diebstahl an?

Einen lesenswerten, dreiseitigen Artikel dazu schrieb eine Juristin in dem aktuellen Heft „Text Art“ (Alles nur geklaut? Was man über Zitate, Plagiate und das Abschreiben wissen muss).

Vielleicht der wertvollste Satz daraus: Ein Zitat muss eine erläuternde oder unterstützende Funktion haben und darf nicht lediglich eigene Ausführungen ersparen, das Gesetz erlaube Zitate zu dem Zweck, geistige Auseinandersetzung zu ermöglichen und nicht, um Bequemlichkeit zu fördern. Man spricht hier von der Belegfunktion des Zitates.

Und für Auswertungen aus allgemein zugänglichen Unterlagen (etwa fremde Zeitungsartikel, Archive oder Rundfunkprogramm) könne eh kein Urheberrecht geltend gemacht werden, wie das Münchner Landgericht im Tannöd-Plagiatsstreit urteilte.

Insbesondere dann, wenn abgekupferte Textpassagen in einem anderen, eigenschöpferischen Textwerk „verblassen“ und im Gesamtresultat in den Hintergrund treten.

www.textartmagazin.de

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