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otisMeine Meinung zu dem Thema: Nur Original-Veröffentlichungen werten aus dem Land der Musiker.
Diese Regel erscheint in den meisten Fällen sicher gut anwendbar. Was ist aber mit Musikern, die viel im Ausland veröffentlicht haben, weil ihre Musik dort besser ankam als in ihrer Heimat? Soll man das, was nicht in ihrem Heimatland erschien, einach unter den Tisch fallen lassen?
Mir fällt da vor allem Gene Vincent ein, der ja einige Jahre in England lebte und auch recht fleißig war. Leider finde ich nirgendwo eine einigermaßen erschöpfende Diskographie von Vincent. Ich besitze jedoch Tracks von EPs, die offenbar nie in den USA veröffentlicht wurden. Vincent kam in England und auch in Frankreich sehr gut an. Offenbar sind ein Teil seiner Singles/EPs der ersten Hälfte der 60er nur dort erschienen (in den mir bekannten Listen seiner US-Veröffentlichungen fehlen sie jedenfalls). Würde man die Regel konsequent anwenden, dürfte man diese Veröffentlichungen nicht berücksichtigen, da Vincent US-Amerikaner war und sie nicht in den USA erschienen.
Wanda Jackson soll in den 60ern in Deutschland einigen Erfolg mit deutschen Schlagern gehabt haben („Santo Domingo“ usw.). Ich möchte mir diese Sachen zwar lieber nicht anhören ;-), aber angenommen, jemand würde diese Singles mögen – er dürfte sie nicht aufführen. In Amerika wurden die Singles nicht veröffentlicht und da Wanda US-Amerikanerin war…
Mir fallen grade die Stray Cats ein. Die sind extra nach England ausgewandert, weil sie sich für ihre Musik auf dem US-amerikanischen Markt keine Chancen ausrechneten (ob sie auch sofort die britische Staatsbürgerschaft annahmen, weiß ich nicht, bezweifel es aber). Einige Singles erschienen in den USA mit einiger Verzögerung. Ihr Debut-Album m. W. sogar erst Jahre später. Sollte man sich bei ihrem Output auch nach den Veröffentlichungsdaten im Heimatland richten?
Ganz unproblematisch ist diese Regel in eingen Fällen nicht.
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