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Als ein Fall der Regel sind ästhetische Urteile so zu begründen, dass sie mit Recht allgemeine Zustimmung „ansinnen“ können. Andererseits scheint die Verpflichtung zu einer argumentativen Begründung nirgends so gering zu sein wie im Bereich der ästhetischen Erfahrung. Verhalte ich mich „irrational“, wenn ich sage, dass mir etwas gefällt (z.B. “ ´Speechless´ ist die beste Ballade, die Elton John in den Noughties nicht geschrieben hat. *****-Sterne „), ohne weitere Gründe anzugeben? Ich denke ja. Denn da ich kein großer Bewunderer von Elton Johns Songkunst bin…
Kurze Rede, langer Sinn: Ich schlage folgende Sprachregelung vor: Man sollte stets sagen, etwas ist für mich angenehm, um diese Privatgeltung zu verdeutlichen.
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